Allgemeine Kooperationsbedingungen für Architekten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit (im Folgenden: „Bedingungen“) gelten für die Zusammenarbeit zwischen: Wallcolors sp. z o. o. ul. Przemysłowa 8, 32-540 Trzebinia, NIP 6282286943, KRS 0000964370, REGON 52179221300000, im Folgenden „Verkäufer“ genannt, und das Unternehmen, das sich zur Zusammenarbeit entscheidet:
Gegenstand der Vereinbarung ist die Zusammenarbeit der Parteien beim Verkauf von Einrichtungsgegenständen, die vom Online-Shop des Verkäufers unter www.wallcolors.com unter Beteiligung des Architekten durchgeführt wird
Das Unterformular ermöglicht die Zusammenarbeit mit dem Architekten durch zwei unabhängige Verkaufsmodelle, im Folgenden als „Modell 1“ und „Modell 2“ bezeichnet.
Nach Annahme der Kooperationsbedingungen ist der Architekt verpflichtet, ein Kundenkonto anzulegen und den Verkäufer unverzüglich per E-Mail darüber zu informieren: hello@wallcolors.com.
Die Erstellung eines Kundenkontos durch den Architekten verpflichtet den Verkäufer, dem Architekten einen dauerhaften Rabatt von 10 % auf alle auf der Website www.wallcolors.com verfügbaren Produkte zu gewähren, wodurch die Nutzung des Verkaufsmodells 1 ermöglicht wird.
Der Verkäufer erklärt, dass er dem Konto des Architekten unverzüglich einen dauerhaften Rabatt von 10 % auf alle verfügbaren Produkte auf der Website www.wallcolors.com gutschreibt. Er wird den Architekten hierüber per E-Mail an die in den Bedingungen der Zusammenarbeit angegebene E-Mail-Adresse des Architekten informieren.
Modell 1 der Zusammenarbeit berechtigt den Architekten, das auf der Website www.wallcolors.com verfügbare Produkt über das Konto des Architekten auf der Website www.wallcolors.com mit einem festen Rabatt von 10 % für sich selbst zu erwerben.
Der Verkäufer erklärt, dass der Dauerrabatt von 10 % mit anderen Angeboten kombiniert wird, die auf der Website des Verkäufers verfügbar sind.
Modell 2 der Zusammenarbeit berechtigt den Architekten zu einer Provision von 10 % für den Verkauf eines auf der Website www.wallcolors.com verfügbaren Produkts an den Kunden.
Der Architekt ist verpflichtet, den Verkäufer zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags per E-Mail an hello@wallcolors.com über den Abschluss des Kaufvertrags unter Beteiligung des Architekten zu informieren.
Verkaufsmodelle sind nicht kombinierbar und können vom Architekten nicht gleichzeitig genutzt werden, um einen größeren Nutzen aus der Zusammenarbeit zu ziehen.
Kooperationsmodelle beinhalten keine Produkte aus der Kategorie Zubehör (Tapetenkleber, Metropolenharz, Benjamin Moore malt)
Wallcolors stellt Tapetenmuster mit Modifikationen für 1 PLN brutto zur Verfügung. Der Preis beinhaltet keine Versandkosten.
Der Architekt erklärt, dass die Wahl des Kooperationsmodells 1 im Kaufvertrag keinen Anspruch auf 10 % Provision aus dem Kooperationsmodell 2 begründet.
Die Bedingungen der Zusammenarbeit werden auf unbestimmte Zeit gewährt.
Der Architekt hat keinen Anspruch auf Erstattung von Kosten im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrages, mit Ausnahme der im Vertrag genannten Provision.
Der Architekt hat Anspruch auf Provision nur bei Kaufverträgen, die infolge der Ausarbeitung eines von ihm erstellten Innenarchitekturprojekts unter Verwendung der vom Verkäufer angebotenen Innenausstattung abgeschlossen werden (Vertrag mit Beteiligung des Architekten). Bei anderen Verträgen steht dem Architekten keine Provision zu.
Kommission für den Verkauf von Inneneinrichtungen, im Sinne von Punkt 1 dieses Absatzes hat Anspruch auf 10 % des Bruttowerts jedes vom Kunden erteilten und abgeschlossenen Auftrags.
Voraussetzung für die Zahlung der dem Architekten zustehenden Provision ist die fristgerechte Bezahlung der Rechnung/Rechnung durch den Auftraggeber.
Die Abrechnung von Kundenaufträgen, die der Architekt erhalten hat, erfolgt jedes Mal, nachdem der Auftrag abgeschlossen ist
Grundlage für die Provision ist jeweils die Summe der Bruttoforderungen für den Verkauf von Produkten durch wallcolors sp. z o.o. an den vom Architekten angegebenen Auftraggeber, bezahlt vom Auftraggeber.
Die Zahlung der dem Architekten gemäß diesem Vertrag zustehenden Provision erfolgt innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum des Eingangs bei wallcolors sp. z o.o. eine ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, die vom Architekten gemäß der vorherigen Information über die Höhe der dem Architekten zustehenden Provision ausgestellt wurde. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das vom Architekten angegebene Bankkonto.
Die Provision auf den Kaufvertrag wird bei Anwendung des in Abschnitt 1 genannten Modells 1 nicht fällig 2
Der Administrator der personenbezogenen Daten ist wallcolors Sp. z o.o.
In Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihren Daten wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten, E-Mail: hello@wallcolors.com
Personenbezogene Daten werden verarbeitet, um den abgeschlossenen Vertrag, die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten durchzuführen und Ansprüche auf seiner Grundlage zu verfolgen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Sek. 1 lit. b DSGVO
Die Daten werden für die Dauer des Vertrages und für den Zeitraum gespeichert, der zur Geltendmachung und Verfolgung von Ansprüchen oder zur Abwehr gemeldeter Ansprüche erforderlich ist.
Personenbezogene Daten können übermittelt werden:
Lieferanten von IT-Systemen, mit denen der Administrator zusammenarbeitet, Stellen, die Dienstleistungen im Bereich der Korrespondenzzustellung erbringen, Stellen, die auf dokumentierten Antrag gesetzlich autorisiert sind.
Sie haben das Recht auf Zugang zu personenbezogenen Daten, deren Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (d.h. dem Präsidenten der Datenschutzbehörde). Amt für den Schutz personenbezogener Daten).
Die Angabe personenbezogener Daten ist freiwillig, jedoch Voraussetzung für den Abschluss und die Erfüllung des Vertrages.
Die von Ihnen bereitgestellten Daten werden nicht profiliert.
Der Administrator personenbezogener Daten beabsichtigt nicht, personenbezogene Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.
Die Vereinbarung beendet und annulliert alle anderen Vereinbarungen, Vereinbarungen, Vereinbarungen oder Verträge, unabhängig von ihrer Form, zwischen den Parteien in dem von ihrem Inhalt abgedeckten Umfang und bildet die einzige Grundlage für die darin geregelte Beziehung.
Vertragsänderungen bedürfen bei Androhung der Nichtigkeit der Schriftform.
In Angelegenheiten, die nicht unter diese Vereinbarung fallen, gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Streitigkeiten, die sich aus der Erfüllung des Vertrages ergeben, werden vom Common Court of Wallcolors sp. z o.o.
Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung erklärt jede Partei, dass sie deren Inhalt gelesen, akzeptiert und umgesetzt hat.
Alle Streitigkeiten, die sich aus der Umsetzung der Bedingungen der Parteien ergeben, werden gütlich beigelegt.