Allgemeine Kooperationsbedingungen für Architekten
§1. Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand der Vereinbarung ist die Zusammenarbeit der Parteien im Bereich des Verkaufs von Wohnaccessoires über den Onlineshop des Verkäufers unter der Adresse: www.wallcolors.com unter Beteiligung des Architekten.
Subforma erlaubt die Zusammenarbeit mit dem Architekten im Rahmen zweier unabhängiger Verkaufsmodelle, nachfolgend als „Modell 1“ und „Modell 2“ bezeichnet.
Nach Annahme der Kooperationsbedingungen ist der Architekt verpflichtet, ein Kundenkonto zu erstellen und den Verkäufer unverzüglich per E-Mail an hello@wallcolors.com darüber zu informieren.
Die Erstellung eines Kundenkontos durch den Architekten verpflichtet den Verkäufer, dem Architekten dauerhaft 10 % Rabatt auf alle Produkte auf www.wallcolors.com zu gewähren, was die Nutzung von Verkaufsmodell 1 ermöglicht.
Der Verkäufer erklärt, dass dem Konto des Architekten unverzüglich ein dauerhafter Rabatt von 10 % auf alle auf www.wallcolors.com verfügbaren Produkte zugewiesen wird. Der Architekt wird darüber per E-Mail an die im Kooperationsvertrag angegebene E-Mail-Adresse informiert.
Modell 1 berechtigt den Architekten, über sein Konto auf www.wallcolors.com Produkte für den Eigenbedarf mit dem gewährten Rabatt von 10 % zu kaufen.
Der Verkäufer erklärt, dass der dauerhafte Rabatt von 10 % mit anderen auf der Website des Verkäufers verfügbaren Aktionen kombinierbar ist.
Modell 2 berechtigt den Architekten zu einer Provision in Höhe von 10 % für den Verkauf eines auf www.wallcolors.com verfügbaren Produkts an einen Kunden.
Der Architekt ist verpflichtet, den Verkäufer über den Abschluss eines Kaufvertrags unter Beteiligung des Architekten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses per E-Mail an hello@wallcolors.com zu informieren.
§2 Nutzungsbedingungen
Die Verkaufsmodelle sind nicht miteinander kombinierbar und dürfen vom Architekten nicht gleichzeitig genutzt werden, um zusätzliche Vorteile aus der Zusammenarbeit zu erlangen.
Die Kooperationsmodelle gelten nicht für Produkte aus der Kategorie Zubehör (Tapetenkleber, Metropolis-Harz, Benjamin Moore Farben).
Wallcolors bietet modifizierte Tapetenmuster zum Bruttopreis von 1 PLN an. Die Versandkosten sind nicht im Preis enthalten.
Der Architekt erklärt, dass er bei Auswahl von Modell 1 im Verkaufsvertrag keinen Anspruch auf die 10 % Provision aus Modell 2 geltend macht.
Die Kooperationsbedingungen gelten auf unbestimmte Zeit.
Der Architekt hat keinen Anspruch auf Rückerstattung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung dieses Vertrags, mit Ausnahme der in der Vereinbarung genannten Provision.
Dem Architekten steht eine Provision nur für Verkaufsverträge zu, die infolge seiner Raumgestaltung mit Produkten des Verkäufers abgeschlossen wurden (Vertrag unter Beteiligung des Architekten). Für andere Verträge steht dem Architekten keine Provision zu.
Die Provision für den Verkauf von Wohnaccessoires gemäß Absatz 1 dieses Paragrafen beträgt 10 % brutto des Wertes jeder vom Kunden aufgegebenen und ausgeführten Bestellung.
Voraussetzung für die Auszahlung der dem Architekten zustehenden Provision ist die fristgerechte Zahlung der Rechnung durch den Kunden.
Die Abrechnung der vom Architekten gewonnenen Kundenbestellungen erfolgt jeweils nach Ausführung der Bestellung.
Die Grundlage der Provision bildet jeweils die vom Kunden bezahlte Bruttosumme für den Produktverkauf durch wallcolors sp. z o.o. an den vom Architekten angegebenen Kunden.
Die Auszahlung der dem Architekten zustehenden Provision gemäß diesem Vertrag erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt einer ordnungsgemäß ausgestellten Mehrwertsteuerrechnung durch wallcolors sp. z o.o., die auf Grundlage der zuvor übermittelten Provisionshöhe durch den Architekten ausgestellt wurde. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das vom Architekten angegebene Bankkonto.
Bei Anwendung von Modell 1 gemäß Absatz 2 steht keine Provision aus dem Verkaufsvertrag zu.
§3. Datenschutz
Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist wallcolors Sp. z o.o.
In Datenschutzangelegenheiten wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten unter der E-Mail-Adresse: hello@wallcolors.com
Personenbezogene Daten werden zum Zweck der Vertragserfüllung, der sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten sowie zur Geltendmachung etwaiger Ansprüche verarbeitet. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Die Daten werden während der Vertragslaufzeit und darüber hinaus für den Zeitraum gespeichert, der zur Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist.
Personenbezogene Daten können weitergegeben werden an: IT-Systemanbieter, mit denen der Verantwortliche zusammenarbeitet, Dienstleister für die Zustellung von Korrespondenz, sowie gesetzlich berechtigte Stellen auf dokumentierten Antrag hin.
Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie das Recht, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (z. B. dem Präsidenten des Amts für den Schutz personenbezogener Daten) einzureichen.
Die Angabe personenbezogener Daten ist freiwillig, jedoch Voraussetzung für den Vertragsabschluss und dessen Erfüllung.
Die von Ihnen bereitgestellten Daten werden nicht für Profiling verwendet.
Der Verantwortliche hat nicht die Absicht, personenbezogene Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.
§4. Schlussbestimmungen
Die Vereinbarung hebt alle bisherigen Absprachen, Vereinbarungen oder Verträge der Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand auf und stellt die alleinige Grundlage für das geregelte Rechtsverhältnis dar.
Änderungen der Vereinbarung bedürfen der Schriftform unter Androhung der Nichtigkeit.
Für Angelegenheiten, die in dieser Vereinbarung nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen des Zivilgesetzbuchs.
Streitigkeiten, die sich aus der Ausführung der Vereinbarung ergeben, werden vom zuständigen Gericht am Sitz von Wallcolors sp. z o.o. entschieden.
Mit Unterzeichnung der Vereinbarung erklären die Parteien, dass sie deren Inhalt gelesen, verstanden und zur Kenntnis genommen haben.
Etwaige Streitigkeiten aus der Durchführung der Bedingungen werden die Parteien einvernehmlich lösen.